4. Sofortschutz bei begonnener oder angeratener Behandlung
Viele Versicherte suchen eine Zahnzusatzversicherung sofort bei begonnener Behandlung, weil der Heil- und Kostenplan bereits vorliegt und hohe Kosten drohen. Genau hier trennt sich echter Sofortschutz von regulären Tarifen ohne Wartezeit. Denn ein Tarif ohne Wartezeit zahlt nur für neue Versicherungsfälle. Was vor Vertragsabschluss angeraten oder begonnen wurde, bleibt ausgeschlossen.
Ab wann gilt eine Behandlung als angeraten?
Juristisch entscheidend ist die Dokumentation durch den Zahnarzt. Sobald ein Befund im Heil- und Kostenplan festgehalten wird, gilt die Behandlung als angeraten. Der Zeitpunkt des HKP bestimmt, ob ein Versicherer leistungspflichtig ist oder nicht. Wer also nach der Diagnose eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließt, wird bei den meisten Tarifen keine Erstattung erhalten.
Die Bayerische ZAHN Sofort als Ausnahme
Der einzige Tarif, der auch bereits angeratene Behandlungen erstattet, ist die Bayerische ZAHN Smart 2023 mit dem Sofort-Baustein. Dieser Baustein zahlt maximal 1.500 EUR in den ersten 24 Monaten (750 EUR im ersten Kalenderjahr, 750 EUR im zweiten). Der Sofortschutz greift ab Tag 1, endet aber automatisch nach zwei Jahren. Danach sinkt der Beitrag um 29,90 EUR pro Monat, weil der Sofort-Baustein entfällt.
Rechenbeispiel: Implantat mit der Bayerischen Sofort
Ein 45-jähriger Patient hat einen Heil- und Kostenplan für ein Einzelzahnimplantat erhalten. Die Gesamtkosten betragen 3.200 EUR. Der GKV-Festzuschuss deckt nur die Krone anteilig ab: 370 EUR bei 60 % Regelversorgung. Der Eigenanteil ohne Versicherung liegt bei 2.830 EUR. Mit der Bayerischen ZAHN Sofort erstattet der Tarif 1.500 EUR über 24 Monate. Es bleiben 1.330 EUR Eigenanteil. Der Beitrag beträgt 45,50 EUR pro Monat, nach 24 Monaten sinkt er auf rund 15,60 EUR.
Die SDK ZAHN 100 bietet zusätzlich eine Spezialklausel speziell für Implantate: Selbst wenn ein Zahnzusatzversicherung sofort Implantat vor Vertragsabschluss angeraten wurde, übernimmt die SDK die Kosten im Rahmen der Leistungsstaffel. Für alle anderen Behandlungsarten gilt diese Ausnahme nicht.
Quellen:
Stiftung Warentest
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KZBV