Angaben gemäß § 5 TMG
Registrierung und Zulassung
Gesetzlicher Status
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Aufsichtsbehörde
Vermittlerregister
Beratung und Vergütung
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Schlichtungsstelle
Hinweise zum Service
Hinweis: Im Rahmen unseres Service auf der Webpräsenz www.budget600.de wird nur das zum Vertrieb zugelassene Produkt „BudgetSelect privat 600" des Versicherers Nürnberger Krankenversicherung AG berücksichtigt.
Aufgrund technischer und organisatorischer Gründe behält sich der Makler das Recht vor, den endgültigen Vertragsabschluss auch über kooperierende Vermittler, Poolgesellschaften oder im eigenen Firmenverbund durchzuführen.
Weitere Produktgeber und Tarifangebote, sowie ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt.
Versicherungen von Direktversicherern oder Produkte von Unternehmen, die dem Makler keine Vergütung gewähren, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.